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Urteil Baumschutzsatzung
Schlagworte
Baumschutzsatzung; Ausnahmegenehmigung zum Fällen bei konkreter Gefahr; Fällgenehmigung
Leitsatz
Der Begriff der "konkreten Gefahr", die von einem Baum ausgeht als Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen ist verfassungskonform so auszulegen, dass, anders als im Polizeirecht, die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nach allgemeiner Lebenserfahrung ausreicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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