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Urteil Anlagevermittler


Schlagworte

Anlagevermittler; Innenprovision; Beitritt zu Immobilienfonds

Leitsatz

Zur Pflicht des Anlagevermittlers, eine für den Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Prospekt für den Beitritt zu einem Immobilienfonds nicht aufgeführt war.

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