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Urteil Anlagemodell
Schlagworte
Anlagemodell; Wirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur
Leitsatz
Der in ein Anlagemodell als Mittelverwendungskontrolleur eingebundene Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anlageinteressenten, der vor seinem Beitritt einen Prospekt u. a. mit dem ‑ allgemein verständlichen ‑ Text des abzuschließenden Mittelverwendungskontrollvertrages erhalten hat, über Reichweite und Risiken dieses Vertrages aufzuklären.
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