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Urteil Anlageberatungsvertrag, Schadensersatz, Kapitalmarktinformationen
Schlagworte
Anlageberatungsvertrag, Schadensersatz, Kapitalmarktinformationen
Leitsatz
Wird ein Beklagter wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch genommen, findet § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine Anwendung, auch wenn sich der Beklagte bei der Beratung auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat.
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