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Urteil Altenteilsvertrag
Schlagworte
Altenteilsvertrag; Wohnrechtgewährung; vorweggenommene Erbfolge
Leitsatz
Der Begriff des Altenteils in § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.
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