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Urteil Allgemeines Verwaltungsrecht


Schlagworte

Allgemeines Verwaltungsrecht; öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis; Amtspflichten einer Gemeinde; Anbindung des Hausanschlusses an kommunale Abwasserkanalisation

Leitsätze

a) Zu den Amtspflichten der Gemeinde bei der Anbindung des Hausanschlusses an die kommunale Abwasserkanalisation.

b) Die Haftung aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht durch eine gemeindliche Satzung beschränkt werden (im Anschluss an BGHZ 61, 7).

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