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Urteil Aktivlegitimation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


Schlagworte

Aktivlegitimation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Veräußerungsgeschäft nach § 566 BGB; Parteiwechsel; Übergang der Vermieterstellung

Leitsatz

Der von Gesetzes wegen angeordnete Übergang des Eigentums von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesvermögensamt Berlin, auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat zur Folge, daß die Bundesanstalt in Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages eingetreten ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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