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  1. 19 C 432/88 - Geldzahlung bei zweifelhafter Verpflichtung; Schönheitsreparaturen, zweifelhafte Pflicht; Instandsetzungspflicht; Beendigung des Mietvertrages; Geldentschädigung; Vergleichssumme; Abgeltungsbetrag
    Leitsatz: Zulässige "Abstandsvereinbarung" bei Mieterauszug für vom Mieter nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, zu denen er auch nicht verpflichtet gewesen wäre.
    AG Schöneberg
    31.08.1988
  2. 19 C 432/88 - Geldzahlung bei zweifelhafter Verpflichtung; Schönheitsreparaturen; zweifelhafte Pflicht; Instandsetzungspflicht; Beendigung des Mietvertrages; Geldentschädigung; Vergleichssumme; Abgeltungsbetrag
    Leitsatz: Zulässige "Abstandsvereinbarung" bei Mieterauszug für vom Mieter nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, zu denen er auch nicht verpflichtet ge wesen wäre.
    AG Schöneberg
    31.08.1988
  3. 5 C 345/88 - Berliner Mietspiegel/Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Begründungsmittel; Begründungsmittel/Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen nicht mehr die Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete markieren kann.
    AG Charlottenburg
    29.08.1988
  4. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Haussteigeleitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad, keine Entlüftung als wohnwertminderndes Merkmal; Stuckdecke, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, ohne Besonnung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, ruhige Wohnlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Vorgartenpflege, als wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  5. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel; Mittelwert; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche; fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  6. 7 C 341/88 - Eigenbedarfskündigung/Verhinderung wirtschaftlicher Verwertung; wirtschaftliche Verwertung/Kündigung; Kündigung/wirtschaftliche Verwertung; Verkauf der Eigentumswohnung/kein Kündigungsgrund; Eigentumswohnung/Verkauf kein Kündigungsgrund
    Leitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB bezieht sich nicht auf Eigentumswohnungen.
    AG Spandau
    29.08.1988
  7. 5 C 383/88 - - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungserfordernis; Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: 1. Eine Klage auf Zahlung der nach § 2 MHG erhöhten Miete ist unschlüssig, wenn eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung fehlt. 2. Für die Nutzungsentschädigung nach § 557 BGB reicht die bloße Behauptung nicht aus, sie entspreche der ortsüblichen Vergleichsmiete.
    AG Tiergarten
    27.08.1988
  8. 12 C 194/88 - Staffelmietvereinbarung für preisgebundenen Altbau
    Leitsatz: Unzulässigkeit einer vor dem 1. Januar 1988 bei bisher preisgebundenem Alt-bau abgeschlossenen "Staffelmietvereinbarung".
    AG Neukölln
    26.08.1988
  9. 12 bC 124/88 - Berliner Mietspiegel/Wohnungsgröße; Mieterhöhung/Wohnungsgröße; Wohnungsgröße/Berechnung bei Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel; DIN 283/Grundlage für Berechnung der Wohnungsgröße; Dachterrasse/bei Wohnungsgröße nicht zu berücksichtigen; Wohnfläche/Berechnung nach DIN 283; Wohnfläche/Nichtberücksichtigung des Dachterrassenplatzes
    Leitsatz: Die für die Berechnung einer Mieterhöhung nach § 2 MHG maßgebliche Wohnungsgröße wird nicht nach den Vorschriften der II. BV ermittelt, sondern nach der DIN 283. Nach der DIN 283 ist ein Dachterrassenplatz nicht bei der Ermittlung der Wohnfläche zu berücksichtigen.
    AG Charlottenburg
    25.08.1988
  10. 6 C 298/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Wanne/Dusche -; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhungen; Wanne zusätzlich zur Dusche, wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; fehlende Lüftung, wohnwertminderndes Merkmal; Isolierglasfenster, wohnwerterhöhendes Merkmal; Kabelfernsehen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel stellt eine zulässige und verwendbare Grundlage einer Entscheidungsfindung über die ortsübliche Miete dar. 2. Die Orientierungshilfe des Mietspiegels ist lediglich eine solche, sie ist weder abschließend noch in vollem Umfang bindend.
    AG Neukölln
    25.08.1988