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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungserfordernis; Nutzungsentschädigung
Leitsätze
1. Eine Klage auf Zahlung der nach § 2 MHG erhöhten Miete ist unschlüssig, wenn eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung fehlt.
2. Für die Nutzungsentschädigung nach § 557 BGB reicht die bloße Behauptung nicht aus, sie entspreche der ortsüblichen Vergleichsmiete.
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