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  1. 61 S 211/88 - Schönheitsreparaturen/Abwälzung; Abwälzung/von Schönheitsreparaturen; Mieter/Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Vereinbarung/ausdrückliche bei Abwälzung von Schönheitsreparaturen; schlüssiges Verhalten/Abwälzung von Schönheitsreparaturen; Kostenvorschußanspruch/des Mieters für vom Vermieter nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen; Vermieterpflicht/zur Ausführung von Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen vom Vermieter auf den Mieter bedarf grundsätzlich einer ausdrücklichen und eindeutigen Vereinbarung. Allein die Tatsache, daß der Mieter ein- oder mehrmals Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung hat ausführen lassen, reicht dafür nicht aus.
    LG Berlin
    28.12.1988
  2. 7 C 526/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an Kabelfernsehen
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.
    AG Wedding
    28.12.1988
  3. 16 C 632/88 - Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anbringung von Rauhfasertapeten; Rauhfasertapeten/Anfangsrenovierung durch Vermieter; Mustertapeten/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Textiltapete/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Anfangsrenovierung/Rauhfasertapete ausreichend; Tapeten/Rauhfasertapete zur Anfangsrenovierung ausreichend; Anfangsrenovierung/durch Vermieter
    Leitsatz: Ist der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, muß er neutrale Tapeten verwenden, die generell jedem Mieter zugemutet werden können. Dies ist bei Rauhfasertapeten, die weiß überstrichen werden, der Fall. Der Mieter kann hingegen nicht verlangen, daß der Vermieter eine bestimmte Muster- oder Textiltapete verwendet.
    AG Schöneberg
    22.12.1988
  4. 24 W 5948/88 - Keine Verzugsschadenspauschale durch Mehrheitsbeschluß; zur Kostenpauschale für den WEG- Verwalter
    Leitsatz: 1. Durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft können Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer auf Ersatz zusätzlicher Verwaltervergütung (gegen OLG Köln, Beschluß vom 18. Juli 1987 - 16 Wx 49/86) oder auf pauschalierte Verzugszinsen begründet werden (gegen BayObLG NJW-RR 1988, 847). 2. Die dem Verwalter von der Wohnungseigentümergemeinschaft zugebilligte Pauschale für die Einleitung gerichtlicher Verfahren kann gegen den säumigen Wohnungseigentümer nur im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden, nicht aber durch besonderen Zahlungsantrag.
    KG
    21.12.1988
  5. 24 W 5369/88 - Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftseigentumsreparatur; Instandsetzung
    Leitsatz: Auch eine zwar aufwendigere, aber wirtschaftlich vernünftige, technisch modernere Reparatur kann eine ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums sein und damit von den Wohnungseigentümern mit bloßer Mehrheit beschlossen werden.
    KG
    21.12.1988
  6. 24 W 1435/88 - Wohnungseigentum; Verwaltungsbeirat
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer können nur dann einen Außenstehenden zum Mitglied des Verwaltungsbeirates wählen, wenn dies die Teilungserklärung oder eine sonstige Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausdrücklich gestattet (Abweichung von BayObLGZ 1972, 161 ff. = NJW 1972, 1377).
    KG
    21.12.1988
  7. 11 C 431/88 - Mietkaution, Überschreitung des Höchstbetrages; Mietpreisbindung, Aufhebung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietkaution, Höchstbetrag; Mietkaution, formularmäßige Zweckbestimmung; Mietkaution, teilweise Unwirksamkeit; Mietzins, preisrechtlich unzulässig; Rückforderungsanspruch, Verjährung; Verjährung
    Leitsatz: 1. Formularmäßige Zweckbestimmung für Mietkaution. 2. Eine Kaution ist nicht insgesamt unzulässig, wenn der gesetzlich zulässige Höchstbetrag überschritten ist. 3. Für die Verjährung der während der Preisbindung entstandenen Rückforderungsansprüche bleibt § 30 I. BMG weiterhin anwendbar.
    AG Neukölln
    20.12.1988
  8. 11 C 431/88 - Mietkaution; Überschreitung des Höchstbetrages; Mietpreisbindung; Aufhebung; Altbau; Höchstbetrag; formularmäßige Zweckbestimmung; teilweise Unwirksamkeit; Mietzins; preisrechtlich unzulässig; Rückforderungsanspruch; Verjährung
    Leitsatz: 1. Formularmäßige Zweckbestimmung für Mietkaution. 2. Eine Kaution ist nicht insgesamt unzulässig, wenn der gesetzlich zulässige Höchstbetrag überschritten ist. 3. Für die Verjährung der während der Preisbindung entstandenen Rückforderungsansprüche bleibt § 30 I. BMG weiterhin anwendbar.
    AG Neukölln
    20.12.1988
  9. 63 S 172/86 - Schadensersatz/unberechtigte Kündigung; Positive Vertragsverletzung; Schadenersatz/unberechtigte Kündigung durch Vermieter; Vermieterkündigung/Schadenersatzanspruch des Mieters bei unberechtigter; Mietmehrkosten/Ersatzanspruch des Mieters bei unberechtigter Kündigung durch Vermieter; Gebrauchsentziehung/Schadenersatzanspruch des Mieters; Haftung des Vermieters/bei unberechtigter Kündigung; Haftung des Vermieters/bei unberechtigter Gebrauchsentziehung; Kündigung/unberechtigte und Schadenersatz
    Leitsatz: Der Vermieter ist im Fall einer unberechtigten Kündigung oder Gebrauchsentziehung zum Ersatz der dem Mieter entstehenden Mietmehrkosten verpflichtet.
    LG Berlin
    20.12.1988
  10. 3 C 789/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis trotz Teilzustimmung durch Zahlung; Rechtsunsicherheit wegen Schriftformklausel
    Leitsatz: Schriftformklausel und Zustimmung zur Mieterhöhung.
    AG Schöneberg
    20.12.1988