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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwaltungsbeirat
Leitsatz
Die Wohnungseigentümer können nur dann einen Außenstehenden zum Mitglied des Verwaltungsbeirates wählen, wenn dies die Teilungserklärung oder eine sonstige Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausdrücklich gestattet (Abweichung von BayObLGZ 1972, 161 ff. = NJW 1972, 1377).
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