« zurück zur Suche
Urteil Zur Schadensminderungspflicht des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache
Schlagworte
Zur Schadensminderungspflicht des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache
Leitsätze
1. Hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen von mehreren Schlüsseln der Mietsache zurückgegeben, so besteht für den Vermieter eine Schadensminderungspflicht durch Einbau eines neuen Schlosses, um die Mietsache weiter vermieten zu können, nur dann, wenn dadurch ein erheblicher Schaden vermieden wird (§ 242 BGB).
2. Die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts ist für den gekündigten Mieter kein Hinderungsgrund, die Mietsache zurückzugeben.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat