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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Instandhaltungsrücklageanteil; Übergang auf Erwerber
Leitsatz
Der rechtsgeschäftliche Veräußerer von Wohnungseigentum kann nicht die Auszahlung seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage verlangen. Dieser Anteil geht mit der Veräußerung auf den Erwerber über.
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