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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Beschwerdeverfahren; Rechtsmittelrücknahme; Kostenentscheidung
Leitsatz
Die Rechtsmittelrücknahme in Wohnungseigentumssachen rechtfertigt nicht regelmäßig, dem Rechtsmittelführer die den anderen Beteiligten entstandenen Kosten aufzuerlegen (gegen BayObLG WuM 1987, 237; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171).
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