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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Heizkostenverteilungsschlüssel; Kostenverteilungsbeschluss
Leitsatz
Besteht keine mit der Heizkostenverordnung in Einklang stehende Regelung über den Verteilungsschlüssel für Heiz- und Warmwasserkosten, so müssen die Wohnungseigentümer zunächst eine solche Regelung schaffen, damit die Heizkostenverordnung für die Gemeinschaft verbindlich wird.
Keine Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Kostenverteilung, wenn diese der Heizkostenverordnung nicht entspricht.
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