« zurück zur Suche
Urteil Wohnungs-EDV-Nummer
Schlagworte
Wohnungs-EDV-Nummer; Wohnungsmietvertrag; Zahlungsvereinbarung, Angabe der EDV-Nummer; EDV-Wohnungs-Nummer; Mietzinszahlung, Angabe der Wohnungsnummer; Zahlungsklage, voreilige; Zuordnung einer Mietzahlung
Leitsatz
1. Zulässige mietvertragliche Verpflichtung, bei Miet-Zahlungen auch die jeweilige Wohnungs-EDV-Nummer anzugeben.
2. Keine Berechtigung zur unverzüglichen Erhebung der Zahlungsklage, wenn eine eingegangene Mietzahlung wegen Nichtangabe der EDV-Nummer nicht sofort zugeordnet werden kann.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat