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Urteil Wohnfläche


Schlagworte

Wohnfläche; Eigenschaftszusicherung; Minderung; Mietminderung; Wohnflächenberechnung

Leitsätze

Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag stellt eine zugesicherte Eigenschaft dar, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Wohnungsgröße für den Mieter von besonderem Belang war.

2. Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 2 m gem. der (früheren) DIN-Norm 283 zu bewerten, entspricht der Verkehrssitte.

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