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Urteil Widerruf stillschweigend geduldeter Sondernutzung
Schlagworte
Widerruf stillschweigend geduldeter Sondernutzung; Mietnebenpflichten; Hoffläche; Abstellen von Kraftfahrzeugen; Sondernutzung, geduldete; Widerruf einer Genehmigung; Widerrufsrecht; Treu und Glauben; Parkplätze, unentgeltlich
Leitsatz
Der Vermieter ist berechtigt, eine dem Mieter vom Voreigentümer erteilte Genehmigung zum unentgeltlichen Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Hof zu widerrufen.
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