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Urteil Vertragsverletzung
Schlagworte
Vertragsverletzung; fristlose Kündigung; Verwaltervertrag; Verwaltungsbeirat
Leitsatz
Angriffe des Verwalters gegen den Verwaltungsbeirat und Mißachtung von Wünschen einer Vielzahl von Wohnungseigentümern können als grobe Vertragsverletzung eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages rechtfertigen.
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