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Urteil Vermietung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken
Schlagworte
Vermietung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken; Wohnraummietverhältnis; Gewerberaummietvertrag; Mietpreisbindung, Altbau; Wohnraum, Vermeitung zu gewerblichen Zwecken; Mischmietverhältnis; Gewerbezuschlag; Zweckbestimmung, vertragliche
Leitsatz
Wird Altbau-Wohnraum zur überwiegend gewerblichen Nutzung vermietet, so finden auf dieses Mietverhältnis die Preisvorschriften über die Vermietung von Wohnraum keine Anwendung; es gilt insoweit das allgemeine Mietrecht.
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