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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Schutz der Ehe; Maklerprovision; Maklerlohn
Leitsatz
Der mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheiratete Makler wird unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG benachteiligt, wenn ihm der Vergütungsanspruch auf Grund seiner Ehe abgesprochen wird, obwohl der Auftraggeber deren Bestehen kennt (im Anschluß an BVerfGE 76, 126).
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