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Urteil Stillschweigende
Schlagworte
Stillschweigende; Leistungsbestimmung; Mietzinszahlung, Mietnebenkosten, Leistungsbestimmung, stillschweigende, Verrechnung von Zahlungen des Mieters, Schulden, mehrere, Tilgungsreihenfolge
Leitsatz
Es ist davon auszugehen, daß ein Mieter Zahlungen auch ohne ausdrückliche Leistungsbestimmung nur auf den rückständigen Mietzins leisten will, nicht aber auch auf ausstehende Beträge aus Nebenkostenabrechnungen.
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