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Urteil Rückgängigmachen von Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Rückgängigmachen von Modernisierungsmaßnahmen; Modernisierungsmaßnahmen, Beseitigung; Nutzung, Ausschluß von; Ausschluß von der Nutzung; Rückgängigmachen von Modernisierungen; Vertragsgegenstand; Gegenstand des Mietverhältnisses
Leitsatz
Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter von der Nutzung von Modernisierungsmaßnahmen auszuschließen, wenn diese nicht Vertragsgegenstand geworden sind.
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