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Urteil Rückgabe der Mietsache mit festverklebtem Teppichboden
Schlagworte
Rückgabe der Mietsache mit festverklebtem Teppichboden; Rückgabe der Mietsache; Einrichtungen, Entfernung; Zustand, ordnungsmäßiger; positive Vertragsverletzung; Teppichboden, festverlegt; Wegnahmerecht, Abtretung; Wegnahmepflicht
Leitsatz
Der Mieter ist verpflichtet, bei seinem Auszug festverlegten (verklebten) Teppichboden auf entsprechende Aufforderung des Vermieters hin zu entfernen; dies gilt auch, wenn der Mieter den Teppichboden durch einen Abstandsvertrag vom Vormieter übernommen hat.
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