Urteil Rückforderung einer ehemals preisrechtswidrigen Kaution
Schlagworte
Rückforderung einer ehemals preisrechtswidrigen Kaution; Mietpreisbindung, Altbau; Kaution, preisrechtlich unzulässige; Rückforderungsanspruch; Vermieterwechsel; Kaution, Übergabe an Erwerber; Verjährung
Leitsätze
1. War eine vom Mieter geleistete Kaution gem. § 29 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 6 unzulässig, so ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters auch durch die Aufhebung der Vorschriften des Ersten Bundesmietengesetzes nicht entfallen.
2. Der Rückforderungsanspruch richtet sich, auch wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft und die Mietkaution an den Erwerber übergeben wurde, gegen den (ursprünglichen) Empfänger der preisrechtswidrigen Leistung.
3. Zur Verjährung dieses Rückforderungsanspruchs.
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