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Urteil Rückforderung ehemals preisrechtswidriger Miete
Schlagworte
Rückforderung ehemals preisrechtswidriger Miete
Leitsatz
Preiswidrige Mietzinsvereinbarungen über ehemals preisgebundene Altbauwohnungen werden im Rahmen der §§ 3, 5 GVW dergestalt wirksam, daß zur preisrechtlich zulässigen Miete 10 % hinzuzurechnen sind. Darüber hinaus bietet das GVW keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme, daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Verstöße gegen die Preisbindung aus der Zeit vor dem 1. Januar 1988 rückwirkend geheilt werden sollen.
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