Urteil Reihenfolge von Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Reihenfolge von Modernisierungsmaßnahmen; Verbesserung der Mietsache; Modernisierungsmaßnahmen, Reihenfolge; Duldungspflicht des Mieters; Luxusmodernisierung
Leitsätze
1. Die Umgestaltung einer Toilette durch Einbeziehung der Speisekammer, die Erstellung einer Warmwasserversorgung für die Küche, die Ausstattung der Küche mit einem Elektroherd mit Backofenteil, einer Nirostaspüle und mit einem Waschmaschinenanschluß ist eine Modernisierung im Sinne des § 541 b BGB, auch wenn die vorhandene Küche klein ist.
2. Der Mieter hat nicht das Recht, die Reihenfolge mehrerer möglicher Modernisierungsmaßnahmen zu bestimmen, wenn jede Maßnahme für sich sinnvoll erscheint.
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