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Urteil Rechtsentscheid, Vorlagezulässigkeit, Divergenzvorlage, Schönheitsreparaturklausel, Quotenklausel, vorvertraglicher Abnutzungszeitraum, Beteiligung des Vormieters an Schönheitsreparaturkosten


Schlagworte

Rechtsentscheid, Vorlagezulässigkeit, Divergenzvorlage, Schönheitsreparaturklausel, Quotenklausel, vorvertraglicher Abnutzungszeitraum, Beteiligung des Vormieters an Schönheitsreparaturkosten

Leitsatz

Die Rechtsentscheide des OLG Stuttgart vom 28.8.1984 und 6.3.1986 erfassen auch den Fall, daß bei einer unrenoviert vermieteten Wohnung eine anteilige Kostenlast des Mieters an noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen vereinbart ist und bei Renovierungsfristen ein vorvertraglicher Abnutzungszeitraum einbezogen wird, für den der Vormieter anteilsmäßige Leistungen an den Mietnachfolger zu zahlen hat. Eine Vorlage der gleichen Rechtsfrage ist demzufolge nur zulässig, wenn das Landgericht von diesen Rechtsentscheiden abweichen will. (Rechtsentscheid abgelehnt)

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