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Urteil Preisrecht
Schlagworte
Preisrecht
Leitsätze
1. Kein schützenswertes Interesse des Mieters mehr an der Erteilung von Aus-künften zur Berechnung der erstmals preisrechtlich zulässigen Miete.
2. Mit Ablauf des 31.12.1987 werden frühere preisrechtswidrige Mietzinsvereinbarungen gemäß § 5 GVW nicht in Höhe der preisrechtlich zulässig gewesenen Miete zuzüglich 10%, sondern in Höhe der ortsüblichen Miete zuzüglich 10% wirksam.
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