Urteil Modernisierung/Mieterhöhung
Schlagworte
Modernisierung/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Modernisierung; Ankündigung/der Modernisierung als Voraussetzung für Mieterhöhung; Verbesserungsmaßnahmen/Ankündigung als Voraussetzung für Mieterhöhung; Modernisierung/Ankündigung als Voraussetzung für Mieterhöhung
Leitsatz
Zu den Anspruchsvoraussetzungen für eine Mieterhöhung nach Modernisierung gehört auch, daß der Vermieter die Verbesserungsmaßnahmen vorher ordnungsgemäß nach § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB angekündigt hat. Der insoweit maßgebliche Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 1.9.88 - 8 RE-Miet 4048/88 - (in WM 88, 389) ist auf Mietverhältnisse im Sozialen Wohnungsbau entsprechend anzuwenden.
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