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Urteil Mindestraumtemperatur, Formularklausel
Schlagworte
Mindestraumtemperatur, Formularklausel; Wohnraummietvertrag; Formularmietvertrag; Raumtemperatur-Klausel; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Heizpflicht des Vermieters; Zimmertemperatur
Leitsatz
Die formularvertragliche Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum, daß eine Temperatur von mindestens + 18 °C in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 21.00 Uhr als vertragsgemäße Erfüllung der dem Vermieter obliegenden Pflichten gilt, ist wirksam.
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