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Urteil Mietshauskauf
Schlagworte
Mietshauskauf; Zusicherung von Mieteinnahmen; Ertragsfähigkeit; Wertermittlungsverfahren
Leitsatz
Sichert der Verkäufer eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietshauses Mieteinnahmen in bestimmter Höhe zu, so darf der Käufer, dem nichts Gegenteiliges bekannt ist, davon ausgehen, daß Gegenstand der Zusicherung die rechtlich zulässigen Kostenmieten sind.
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