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Urteil Mieteranspruch auf Kabelfernsehen
Schlagworte
Mieteranspruch auf Kabelfernsehen; Wohnraummietvertrag; Zustimmungspflicht des Vermieters; Kabelfernsehen; Breitbandkabelanschluß; Anspruch auf Verkabelung; Modernisierungsmaßnahme; vertragsmäßiger Gebrauch; Mietsache, Umgestaltung
Leitsatz
Der Vermieter ist jedenfalls dann, wenn eigene erhebliche Interessen entgegenstehen, nicht verpflichtet, dem Mieter die Möglichkeit zum Anschluß an das Breitbandkabelnetz einzuräumen.
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