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Urteil Mangelnde Wärmedämmung kein Fehler der Mietsache
Schlagworte
Mangelnde Wärmedämmung kein Fehler der Mietsache; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Heizkosten, Kürzung, Mangel der Mietsache, Fehler der Mietsache; Wärmedämmung, mangelhafte; Zustand, zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneter; Regeln der Technik, anerkannte
Leitsatz
Bei älteren Gebäuden, die nach den damals gültigen baurechtlichen Vorschriften errichtet worden sind, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Wärmedämmung, die den anerkannten Regeln der Technik nach heutigem Erkenntnisstand genügt.
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