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Urteil Hypothekendarlehen


Schlagworte

Hypothekendarlehen; Zinsberechnung; Transparenzgebot

Leitsatz

Die AGB-Regelung für ein Hypothekendarlehen, nach der die in der gleichbleibenden Jahresleistung enthaltenen Zinsen jeweils nach dem Stand des Kapitals am Schluß des vergangenen Tilgungsjahres berechnet werden, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 9 AGBG unwirksam, wenn erst in einer gesonderten späteren Klausel vierteljährliche Teilleistungen vorgesehen sind und der effektive Jahreszins oder die Gesamtbelastung im Vertrag nicht angegeben werden.

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