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Urteil Heizkostenverteilung bei Wohnungseigentum
Schlagworte
Heizkostenverteilung bei Wohnungseigentum; Kostenverteilung bei Nutzergruppen
Leitsatz
Die Vorschrift des § 3 Satz 2 HeizkVO, nach der die erstmalige Fest-legung der Verteilung der Kosten im Sinne und nach Maßgabe der HeizkVO angeordnet ist, findet auf die Erfassung von Gruppen von Nutzern im Sinne des § 5 Abs. 2 HeizkVO keine Anwendung. Die Ver teilung der Kosten nach Nutzergruppen muß daher im Wege der Ver-einbarung nach § 10 Abs. 2 WEG geregelt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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