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Urteil Heizkostenabrechnung/Gewerberaum
Schlagworte
Heizkostenabrechnung/Gewerberaum; Gewerberaum/Heizkostenabrechnung; Schwimmbad/Heizkostenabrechnung; Sauna/Heizkostenabrechnung; Umlegemaßstab/Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Umlegemaßstab bei Gewerberaum; Mischraum/Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Umlagemaßstab bei Mischraum
Leitsatz
Der Umlagemaßstab einer Heizkostenabrechnung nach Quadratmetern unter Einschluß der Gewerbemietverhältnisse ist dann nicht sachgerecht - und Forderungen aus einer solchen Heizkostenabrechnung sind dann nicht fällig -, wenn zum Gewerbe ein Schwimmbad und eine Sauna gehören.
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