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Urteil Heilung einer ehemals preisrechtswidrigen Kautionsvereinbarung
Schlagworte
Heilung einer ehemals preisrechtswidrigen Kautionsvereinbarung; Mietpreisbindung, Altbau; Kautionsvereinabrung, preisrechtlich unzulässige; Preisbindung, Wegfall; Sicherheitsleistung; Kaution, Sicherungszweck; Kaution, Fälligkeit; Heilung des Gesetzesverstoßes
Leitsatz
Hat der Mieter einer ehemals preisgebundenen Wohnung noch unter der Preisbindung eine preisrechtlich unzulässige Kaution gezahlt, so richtet sich die Wirksamkeit der Kautionsvereinbarung nach § 550 b BGB, wenn das Mietverhältnis über den Zeitpunkt des Wegfalls der Preisbindung hinaus fortbestanden hat.
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