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Urteil Haustürgeschäft
Schlagworte
Haustürgeschäft; MIeterhöhungsvereinbarung
Leitsatz
Das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften ist auf während des Bestehens eines Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter getroffene Mieterhöhungsvereinbarungen nicht anzuwenden.
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