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Urteil Braunfärbung
Schlagworte
Braunfärbung; Trinkwasser; Mietminderung; Beweislast
Leitsatz
Ist die bräunliche Verfärbung des Trinkwassers im Mietshaus weder auf den Eisengehalt des gelieferten Wassers aus dem kommunalen Versorgungsnetz noch auf Installationsarbeiten des Mieters am hausinternen Leitungsnetz zurückzuführen, so liegt der Mangel im Verantwortungsbereich des Vermieters und ist eine Mietminderung von 10 % berechtigt.
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