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Urteil Betriebskostenumlage
Schlagworte
Betriebskostenumlage; Wirtschaftlichkeitsgebot; Vollwartungsvertrag für Aufzugsanlagen; Wechsel eines Wartungsvertrages,
Leitsätze
1. Der Abschluß eines sogenannten Vollwartungsvertrages für Aufzugsanlagen stellt keinen Verstoß gegen die ordnungsgemäße Bewirtschaftung dar.
2. Zur Problematik des Wechsels eines Wartungsvertrages, durch den sich die Wartungskosten mehr als verdoppeln.
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