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  1. 211 C 236/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
    Leitsatz: 1. Historisches Fischgrät-Echtholzparkett in einer Altbauwohnung der Baualtersklasse „bis 1918“ ist aufgrund seiner besonderen Langlebigkeit und hohen Strapa­zierfähigkeit - unabhängig von seinem aktuellen Zustand - ein „hochwertiges Par­kett“ im Sinne des Berliner Mietspiegels.2. Auch Kürfürstendamm-Lagen zwischen Olivaer Platz und Adenauerplatz liegen „mittendrin“ in der „bevorzugten Citylage“ im Sinne des Berliner Mietspiegels.3. Bemängelt der Mieter, dass das Herunterspülen von Exkrementen mit der vorhan­denen WC-Spülung nach einem Austausch des alten Flachspül-WC-Beckens gegen ein neues Flachspül-WC-Becken nicht mehr in ausreichender Weise möglich sei, verweigert aber den ihm daraufhin vermieterseits angebotenen Austausch des neuen Flachspül-WCs gegen ein modernes Tiefspül-WC, kann der Mieter keine Mietminderung mehr geltend machen. Art und Weise der Beseitigung eines mieterseits behaupteten Mangels ist allein Sache des Vermieters; der Mieter hat kei­nen Anspruch auf eine bestimmte Art von WC-Becken. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Charlottenburg
    07.12.2017

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