Urteil Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
Leitsätze
1. Historisches Fischgrät-Echtholzparkett in einer Altbauwohnung der Baualtersklasse „bis 1918“ ist aufgrund seiner besonderen Langlebigkeit und hohen Strapazierfähigkeit - unabhängig von seinem aktuellen Zustand - ein „hochwertiges Parkett“ im Sinne des Berliner Mietspiegels.
2. Auch Kürfürstendamm-Lagen zwischen Olivaer Platz und Adenauerplatz liegen „mittendrin“ in der „bevorzugten Citylage“ im Sinne des Berliner Mietspiegels.
3. Bemängelt der Mieter, dass das Herunterspülen von Exkrementen mit der vorhandenen WC-Spülung nach einem Austausch des alten Flachspül-WC-Beckens gegen ein neues Flachspül-WC-Becken nicht mehr in ausreichender Weise möglich sei, verweigert aber den ihm daraufhin vermieterseits angebotenen Austausch des neuen Flachspül-WCs gegen ein modernes Tiefspül-WC, kann der Mieter keine Mietminderung mehr geltend machen. Art und Weise der Beseitigung eines mieterseits behaupteten Mangels ist allein Sache des Vermieters; der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art von WC-Becken.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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