211 C 236/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
Leitsatz: 1. Historisches Fischgrät-Echtholzparkett in
einer Altbauwohnung der Baualtersklasse „bis 1918“ ist aufgrund seiner
besonderen Langlebigkeit und hohen Strapazierfähigkeit - unabhängig von seinem
aktuellen Zustand - ein „hochwertiges Parkett“ im Sinne des Berliner
Mietspiegels.2. Auch Kürfürstendamm-Lagen zwischen Olivaer
Platz und Adenauerplatz liegen „mittendrin“ in der „bevorzugten Citylage“ im
Sinne des Berliner Mietspiegels.3. Bemängelt der Mieter, dass das Herunterspülen
von Exkrementen mit der vorhandenen WC-Spülung nach einem Austausch des alten
Flachspül-WC-Beckens gegen ein neues Flachspül-WC-Becken nicht mehr in
ausreichender Weise möglich sei, verweigert aber den ihm daraufhin
vermieterseits angebotenen Austausch des neuen Flachspül-WCs gegen ein modernes
Tiefspül-WC, kann der Mieter keine Mietminderung mehr geltend machen. Art und
Weise der Beseitigung eines mieterseits behaupteten Mangels ist allein Sache
des Vermieters; der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art von
WC-Becken.
(Nichtamtliche Leitsätze)