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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 652)

  1. IX ZR 53/00 - Insolvenzverwalter; als Beteiligter eines Zwangsvollstreckungsverfahrens; Befugnis des -s für Bereicherungsklage nach Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Die Zuständigkeit des Prozeßgerichts wird durch nachträgliche Umstände auch dann nicht berührt, wenn diese bei einem Eintritt vor Rechtshängigkeit eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit begründet hätten. b) Macht der Insolvenzverwalter mit der Anfechtungsklage geltend, die Masse sei anstelle des Anfechtungsgegners aus einem dinglichen Recht an einem Grundstück zu befriedigen, ist er Beteiligter eines eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahrens und kann Widerspruchsklage erheben. c) Versäumt der anfechtungsberechtigte Verwalter die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren, kann er noch im Wege der Bereicherungsklage den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung des auf das streitige Recht entfallenen Erlöses geltend machen.
    BGH
    26.04.2001
  2. III ZR 102/00 - Starkregen, Haftung der Gemeinde nach -; Kanalisation, Haftung der Gemeinde für Überschwemmung aus -
    Leitsatz: Zur Haftung der Gemeinde nach § 2 HPflG, wenn bei Starkregen aus der Regenwasserkanalisation austretendes Wasser oder - möglicherweise auch nur zu einem wesentlichen Teil - von der Kanalisation nicht aufgenommenes Oberflächenwasser ein anliegendes Grundstück überschwemmt.
    BGH
    26.04.2001
  3. XII ZR 43/99 - Unzulässiger Mieterwechsel bei Gründung einer Gesellschaft
    Leitsatz: Der Eintritt eines Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäfts durch die neugegründete Gesellschaft führen nicht kraft Gesetzes dazu, daß die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages über die weiter genutzten Geschäftsräume wird. Zu einem solchen Vertragsübergang ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich.
    BGH
    25.04.2001
  4. VIII ZR 135/00 - Bierbezug; Bierlieferung; Brauereivertrag; Gaststättenvertrag; Mindestabnahmepflicht
    Leitsatz: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von zehn Jahren benachteiligt den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen i. S. des § 9 Abs. 1 AGBG.
    BGH
    25.04.2001
  5. VII ZB 15/09 - Pfändbarkeit von Sondernutzungsrechten an Parkplätzen; Stellplätze in WEG; Sondernutzung; Verwertungsart; Versteigerung; Zwangsversteigerung; Treuhandvermögen; Treuhandverhältnis; Treuhandvertrag; Ansprüche des Bauträgers
    Leitsatz: Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.
    BGH
    22.04.2001
  6. V ZR 394/99 - Aufklärungspflicht, - über Rechtsmangel und Vertrauensschaden; Vertrauensschaden, - bei Verletzung der Aufklärungspflicht über Rechtsmangel, Erfüllungsinteresse, - für Verschulden bei Vertragsschluß
    Leitsatz: Verletzt ein Verkäufer seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten dadurch, daß er den Käufer über einen Umstand nicht ordnungsgemäß unterrichtet, der einen Rechtsmangel darstellt, so werden auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß nicht durch die Gewährleistungsansprüche wegen des Rechtsmangels ausgeschlossen. BGB § 276 Fc Ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß kann ausnahmsweise auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet werden, wenn feststeht, daß ohne das schädigende Verhalten ein Vertrag zu anderen, für den Geschädigten günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre. Läßt sich diese Feststellung nicht treffen, so kann der Geschädigte, der an dem Vertrag festhalten will, als Ersatz des negativen Interesses verlangen, so gestellt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen.
    BGH
    06.04.2001
  7. V ZR 402/99 - Grenzen der Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Finanzierung
    Leitsatz: Bei den Verhandlungen über den Kauf einer Eigentumswohnung darf der Verkäufer grundsätzlich davon ausgehen, daß sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat. Eine Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden muß, daß der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut.
    BGH
    06.04.2001
  8. V ZR 438/99 - Ankaufsrecht; Überlassungsvertrag; Wohngebäudebegriff; Wochenendhausumbau, unechte Datsche
    Leitsatz: 1. Zum Begriff des Wohngebäudes. 2. Die baurechtliche Zustimmung der Behörde zum Umbau eines Wochenendhauses Typ III durch Unterkellerung und Schaffung von 45 m2 Wohnraum umfaßt auch ein auf die Dauer angelegtes Wohnen. 3. Zur Begründung der gesetzlichen Vermutung hinsichtlich der Zustimmung der Behörde. 4. Der Widerspruch des Überlassenden muß sich zur Wirksamkeit an die Besonderheiten des konkreten Falls anpassen.
    BGH
    06.04.2001
  9. VII ZR 119/99 - Erwerbervertrag, spätere Änderung im - nicht formbedürftig
    Leitsatz: Vereinbaren die Vertragsparteien eines notariell beurkundeten Erwerbervertrages im Hinblick auf einen unvorhersehbaren Umstand nachträglich eine Frist für den Baubeginn und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers für den Fall des verspäteten Baubeginns, um die zeitgerechte Bauausführung und die fristgerechte Fertigstellung zu regeln, unterliegt diese Vereinbarung nicht der Formvorschrift des § 313 Satz 1 BGB.
    BGH
    05.04.2001
  10. VII ZR 135/00 - Drittwiderklage, örtliche Zuständigkeit für -
    Leitsatz: Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.
    BGH
    05.04.2001