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Urteil Pfändbarkeit von Sondernutzungsrechten an Parkplätzen
Schlagworte
Pfändbarkeit von Sondernutzungsrechten an Parkplätzen; Stellplätze in WEG; Sondernutzung; Verwertungsart; Versteigerung; Zwangsversteigerung; Treuhandvermögen; Treuhandverhältnis; Treuhandvertrag; Ansprüche des Bauträgers
Leitsatz
Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.
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