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Urteil Zurückbehaltungsrecht neben Minderung nur für vertragstreuen Mieter
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht neben Minderung nur für vertragstreuen Mieter; Mietrückstand; Einrede des nichterfüllten Vertrags
Leitsatz
Der gewerbliche Mieter kann sich auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht berufen, wenn er sich selbst nicht vertragstreu verhält (hier: Mietrückstand mit vier Monatsmieten).
(Leitsatz des Einsenders)
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