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Urteil Vorrang des Vermieterpfandrechts bei "Mantel-Sicherungsübereignungs-Vertrag"
Schlagworte
Vorrang des Vermieterpfandrechts bei "Mantel-Sicherungsübereignungs-Vertrag"
Leitsatz
Wird eine Sicherungsübereignung durch den Mieter erst mit Einbringen der Sachen in die Mieträume wirksam, erwirbt der Sicherungsnehmer nur ein mit dem vorrangigen Pfandrecht des Vermieters belastetes Eigentum.
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