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Urteil Vollmacht für fristlose Kündigung nicht für ordentliche Kündigung
Schlagworte
Vollmacht für fristlose Kündigung nicht für ordentliche Kündigung
Leitsatz
Legt der Vertreter des Vermieters bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, die hilfsweise als ordentliche Kündigung erklärt wird, lediglich eine Vollmacht vor, die sich auf eine außerordentliche fristlose Kündigung bezieht, kann der Mieter die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung unverzüglich zurückweisen.
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