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Urteil Volkseigentum
Schlagworte
Volkseigentum; Alterbfall; Passivlegitimation
Leitsätze
1. Hat ein Grundeigentümer im Jahre 1950 die DDR unter Verletzung von Ausreisebestimmungen der DDR verlassen und ist noch im selben Jahr gestorben, so kann hinsichtlich seiner Erben kein Volkseigentum entstanden sein.
2. Zur Frage der Passivlegitimation der Erben.
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